Ulrich Wickert
Menschenrechte sind unteilbar
Wenn die Rede von Menschenrechten, deren Verletzung oder Wahrung ist, verbindet sich in den Köpfen der Menschen oft die Vorstellung von Schurkenstaaten und Folterkellern, die am anderen Ende der Welt liegen. Das ist nur ein Teil der Wahrheit, und der abstrakte Begriff „Menschenrechte“ wird sofort griffiger und verständlicher, wenn wir unser direktes Lebensumfeld betrachten.
Für mich als Journalist haben Menschenrechte seit jeher eine vielschichtige, persönliche Bedeutung: Als Korrespondent, Berichterstatter und später Moderator waren Menschenrechte – allzu oft leider deren Verletzung – immer wieder Thema. Darin habe ich u. a. meinen Beitrag dazu gesehen, Öffentlichkeit herzustellen, Menschenrechte zum Thema zu machen; ganz ähnlich dem, was der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis auch tut. Eine öffentlich wahrnehmbare Plattform für Film- und Fernsehproduktionen zu diesem Thema zu schaffen.
Aber die Menschenrechte sind nicht nur Gegenstand der Berichterstattung – ich selbst und meine Kolleginnen und Kollegen werden im beruflichen Alltag tagtäglich persönlich damit konfrontiert: Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 besagt, dass „… jeder Menschen das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung hat; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten …“ Ein hohes Gut für mich persönlich, für das Funktionieren der Demokratie, das zu wahren, zu einer der wichtigsten Anliegen zählen muss.
Insofern gilt dem Deutschen Menschenrechts-Filmpreis hohe Anerkennung. Er setzt sich über das Medium Film dafür ein, dass in Bezug auf Menschenrechte nicht nur mit dem Finger auf andere gezeigt wird, sondern alle Menschenrechte immer und überall im Bewusstsein wach gehalten werden.


